19.01.2013
Debatte über libanesisches Wahlgesetz – Vorwärts, es geht zurück!
Demonstration auf dem Märtyrerplatz in Beirut. Bild: B. Straub
Demonstration auf dem Märtyrerplatz in Beirut. Bild: B. Straub

Dynamischer ist sie geworden, die innerlibanesische Diskussion über ein neues Wahlgesetz. Vergangene Woche trafen sich hochrangige Politiker gegnerischer Parteien und einigten sich auf einen gemeinsamen Entwurf. Doch der Konfessionalismus, die Wurzel der libanesischen Probleme, wird damit nur verstärkt – wie auch mit den anderen Vorschlägen, die zur Debatte stehen.

Es lohnt sich, in diesen Tagen einen Blick in die libanesische Verfassung zu werfen. Denn dort steht in der Präambel, Absatz h): „Die Abschaffung des politischen Konfessionalismus ist ein wesentliches nationales Ziel, das in Übereinstimmung mit einem Stufenplan verwirklicht werden muss“ (freie Übersetzung). Artikel 95 sagt auch, wer das zu leisten hat: „Das Parlament, gewählt auf einer zwischen Christen und Muslimen egalitären Basis, ist angehalten, die notwendigen Vorkehrungen zur Abschaffung des politischen Konfessionalismus zu treffen, gemäß eines Übergangsplans …“. Und die Parlamentarier sind auch eifrig dabei, einen Stufenplan zu erarbeiten – aber momentan sieht es so aus, als wollten sie den politischen Konfessionalismus nicht abschaffen, sondern zementieren.

Im Libanon leben 18 anerkannte Religionsgemeinschaften. Das bisherige politische System bemüht sich, all diesen Gruppen eine ihrer Größe und Bedeutung entsprechende politische Teilhabe zu ermöglichen, gemäß dem Prinzip „La ghalib wa la maghlub“ (kein Sieger und Besiegter). Alle sollen mitmachen können, aber niemand dominieren. Eine schöne Idee, die aber in der Praxis ihre Tücken hat. Ämter werden entsprechend eines Proporz-Systems verteilt – der Staatspräsident ist maronitischer Christ, der Premier Sunnit, der Parlamentspräsident Schiit, der Oberbefehlshaber der Armee wiederum Christ, und so weiter. All das, um zu verhindern, dass eine Gruppe die anderen dominiert. Dies treibt dann derart merkwürdige Blüten, dass beispielsweise unter den aktuell 30 Ministern jede Konfession und jeder Landstrich vertreten ist – aber dafür die Frauen nicht. Man stelle sich das im quotendebattierenden Deutschland vor.

Ein undemokratisches Wahlsystem

Doch auch der Libanon führt im Moment eine Quotendebatte, über die Konfessionenquoten. Denn das Volk wählt die 128 Parlamentsabgeordneten (aktuell übrigens drei Frauen) ebenfalls gemäß ihrer Konfession. So sind die Hälfte der Abgeordneten Christen, die andere Hälfte Muslime, diese wiederum unterteilen sich in 27 sunnitische Abgeordnete, 27 Schiiten, 8 Drusen (die in diesem Fall zu den Muslimen zählen) und 2 Alawiten. Wie die Verteilung im Volk selbst aussieht ist unmöglich festzustellen, da die jüngste libanesische Volkszählung aus dem Jahr 1932 datiert. Aber so erreicht man zumindest, dass zehn der achtzehn Gemeinschaften im Parlament sitzen (und ein Sitz steht für „Minderheiten“ zur Verfügung, also die restlichen acht Religionen und Konfessionen sowie die Atheisten).

 

Daher ist schon im Voraus festgelegt, wie viele Abgeordnete der jeweiligen Wahlkreise welcher Gemeinschaft angehören müssen (vgl. diesen Artikel mit den zugehörigen Grafiken, auf französisch). So können die Wählenden im Bezirk Keserwan nördlich von Beirut beispielsweise nur fünf maronitische Abgeordnete bestimmen, ein Muslim oder ein armenischer Katholik kann sich hier gar nicht erst zur Wahl stellen. Oft wird das libanesische Proporz-System mit dem der Schweiz verglichen, nur dass das, was dort die Kantone sind, im Libanon eben für die religiöse Überzeugung gilt.

Dass dieses System einzelne Gruppen stark benachteiligt, ist offensichtlich. Es ist auch undemokratisch, da eine freie Wahl gar nicht möglich ist. Auch das oben erwähnte Ziel, den politischen Konfessionalismus abzuschaffen, verfehlt es. Und so debattieren libanesische Politiker schon seit Monaten hektisch über ein neues Wahlgesetz, denn im Juni stehen die nächsten Parlamentswahlen an. Dabei stehen mehrere Vorschläge im Raum:

Der „Orthodoxe Gesetz-Entwurf“ – jeder stimmt für sich

Am Freitag vor einer Woche kam es im Haus des maronitischen Patriarchen Beshara al-Rai in Bkirki zu einem denkwürdigen Zusammentreffen der Führer der wichtigsten christlichen Parteien: Michel Aoun (Free Patriotic Movement), Amin Gemayel (Kataeb) und Suleiman Franjie (Marada Movement). Nur Samir Geagea von den Lebanese Forces ließ sich aufgrund von Sicherheitsbedenken entschuldigen. Obwohl also mit Aoun und Franjieh zwei Vertreter des aktuellen Regierungsblocks und mit Gemayel, der auch für Geagea sprach, zwei Oppositionspolitiker vertreten waren, einigten sich die Männer auf eine verblüffend einfache Idee, die unter dem Namen „Orthodox Law“ gerade heftig diskutiert wird: In Zukunft gibt es keine Wahlkreise mehr, stattdessen stimmt jede Wählerin und Wähler nur noch für Kandidaten ihrer oder seiner Konfession. Die proportionale Vertretung im Parlament bleibt erhalten. Es dürfte das erste Mal in der jüngeren Geschichte sein, dass die Anführer dieser vier Parteien in irgendeiner Sachfrage einer Meinung sind.

Dabei ist es wichtig, im Hinterkopf zu behalten, dass in der libanesischen Parteienlandschaft die Religion und die Person des Anführers ohnehin im Vordergrund steht, nicht das Wahlprogramm. Die Partei gilt dann als Vertreterin der Interessen einer bestimmten religiösen Gruppe. Schiiten wählen in der Regel Nabih Berris Amal oder die Hizbollah, Drusen wählen Walid Joumblatts Partei für Fortschritt, die meisten Sunniten Saad Hariris Zukunfts-Bewegung. So steht das Wahlergebnis im Prinzip schon vorher fest, da ja bekannt ist, welche Konfession wie viele Sitze erhält. Es würde sich also auch mit dem „Orthodox Law“ vermutlich de facto wenig ändern.

Nicht ändern würde sich jedoch auch der Konfessionalismus, im Gegenteil: Wenn in Zukunft jede und jeder nur noch für Anhänger des eigenen Glaubens abstimmen darf, sind die Grenzen noch fester zementiert als bisher schon. Die Religion wird nicht nur für die Gewählten, sondern auch für die Wählenden zum allein entscheidenden Faktor. Die Wahlberechtigten müssten gemäß ihres Glaubens abstimmen, selbst wenn sie vielleicht selbst gar nicht religiös sind – der Staat würde ganz einfach bestimmen, welchen Glaubens man ist.

Undurchsichtig ist dabei die Rolle, die die Kirche beim Zustandekommen dieses Kompromisses spielt – die Vertreter aller Religionen sind entschiedene Gegner der seit einigen Jahren aktiven, aber kleinen Säkularisierungsbewegung im Libanon, denn für sie steht einiges auf dem Spiel – nicht nur politisch, aber auch gesellschaftlich sind einige Bereiche bisher zivilrechtlich nicht geregelt. So ist beispielsweise nur eine religiöse, aber praktisch keine zivile Hochzeit möglich (auch wenn nun angeblich das erste Paar eine solche abgeschlossen haben soll). Menschen aus unterschiedlichen Konfessionen, die heiraten wollen, können das im Libanon nicht. Insofern haben die Religionen kein Interesse an einer stärkeren Trennung zwischen Staat und Kirche, da das die letztgenannte nur Einfluss kostet.

Die Alternativen sind nicht besser

Dennoch sind – neben der sunnitischen Future-Bewegung und der drusischen Fortschrittspartei – auch der christliche Staatspräsident Michel Suleiman und viele christliche Abgeordnete gegen diesen Entwurf. Sie befürchten eine religiöse Radikalisierung der Bevölkerung. Der Parlamentsausschuss zum Wahlgesetz untersucht daher auch zwei andere Vorschläge, auf einen davon hat sich das Kabinett bereits im vergangenen Sommer geeinigt, er findet aber keine Mehrheit im Parlament: Der Libanon wird statt in 12 unterschiedliche in 13 gleich große Wahlbezirke unterteilt, das Parlament bleibt proportional. Nun wird diskutiert, ob man das Parlament dafür um sechs Sitze vergrößern müsste (ein zusätzlicher Sitz für Schiiten, Sunniten, Drusen, Katholiken sowie zwei für die Assyrer), oder um zehn verkleinern (wobei noch zu klären wäre, wer dann wie viele Sitze verliert). Außerdem ist noch nicht klar, was mit den Libanesen im Ausland ist, deren geschätzte Zahl von 12 Millionen dreimal so hoch ist wie die Einwohnerzahl des Libanon. So überlegen auch manche, den Ex-Pats sechs zusätzliche Sitze zur Verfügung zu stellen. Bisher können diese außerhalb des Libanon noch nicht abstimmen.

Ein weiterer Vorschlag, der einzige, den man als prinzipiell demokratisch bezeichnen kann, stammt aus den Reihen der Kataeb und der Lebanese Forces: Er sieht vor, den Libanon in 50 kleine Wahlbezirke einzuteilen, und der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht nach dem Winner-Takes-All-Prinzip ins Parlament ein. Hier wäre dann die Frage, wie die Wahlbezirke zugeschnitten sind, denn davon hinge ab, wie viele Anhänger welcher Konfession gewählt würden. Allerdings erklärte Samir Geagea, dass der Versuch, für diesen Vorschlag eine Mehrheit im Parlament zu finden, ebenfalls gescheitert sei – „wir haben dafür nur 55 der 128 Stimmen“.

Und der Beobachter fragt sich, was eigentlich aus der libanesischen Tradition geworden ist, Entscheidungen, die alle Konfessionen betreffen, auch im Konsens mit allen Konfessionen zu treffen. Eins ist klar – eine Kampfabstimmung zwischen zwei Vorschlägen wird die bestehenden Gräben weiter vertiefen, doch das gilt ohnehin für die bisherigen Entwürfe zur Reform des Wahlgesetzes. Die weitere gesellschaftliche Spaltung des Libanon scheint unausweichlich. Oder, wie es der große libanesische Dichter Khalil Gibran schon 1934 sagte: „Pity the nation divided into fragments, each fragment deeming itself a nation“ (Trauert um die in Fragmente gespaltene Nation, in der sich jedes Fragment für eine Nation hält).

Sein Journalistik-Studium führte Bodo vor einigen Jahren in den Libanon. Es folgten viele weitere Aufenthalte im Libanon und in anderen Ländern der Levante, auch als Reiseleiter für Alsharq REISE. Bodo hat einen Master in Politik und Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens in Marburg und arbeitet heute als Journalist, meist für die Badischen...