25.08.2013
Islamisch gefärbt? Die ägyptische Verfassung von 2012
"Nein zur Verfassung" - eine Frau protestiert am 4. Dezember 2012 vor der Noor-Moschee. Die Verfassung wurde dennoch angenommen. Foto: Hossam el-Hamalawy/Flickr.
"Nein zur Verfassung" - eine Frau protestiert am 4. Dezember 2012 vor der Noor-Moschee. Die Verfassung wurde dennoch angenommen. Foto: Hossam el-Hamalawy/Flickr.

Die ägyptische Verfassung von 2012 galt als „islamisch gefärbt“ – so die Einschätzung zahlreicher westlicher Medien. Jetzt wurde die Verfassung überarbeitet, am vergangenen Dienstag übergab das Komitee seine Ergebnisse an Übergangspräsident Adli Mansour. Doch welche Rolle hatte der Islam überhaupt in der Verfassung von 2012? Und war er darin tatsächlich stärker vertreten als in ihrer Vorgängerin?

Ende Juli gingen Millionen Menschen auf die Straßen Ägyptens, um den Rücktritt des damaligen Präsidenten Mohammed Mursi zu fordern. Die Demonstrierenden kritisierten unter anderem auch die im Dezember 2012 in Kraft getretene Verfassung. Vor allem westliche Medien bezeichneten sie immer wieder als „islamisch gefärbt“. Inmitten der aktuellen Auseinandersetzungen hat Übergangspräsident Adli Mansour daher zuletzt ein Kommittee beauftragt, die Verfassung zu überarbeiten. Natürlich ist zu fragen, ob Ägypten angesichts täglich steigender Opferzahlen, Straßenschlachten zwischen Muslimbrüdern und der Polizei, gewaltsamer Übergriffe gegen Christen und einer völlig hysterischen Öffentlichkeit nicht dringendere Probleme hat, als an seiner Verfassung zu arbeiten. Und natürlich wird auch die neue Verfassung nur wieder eine von Gnaden der aktuellen Machthaber sein - wie schon 2012, mit dem Unterschied, dass diejenigen, die damals das Sagen hatten, mittlerweile als Terroristen diffamiert im Gefängnis sitzen. Die Verfassungsreform ist Teil der Roadmap, die Verteidigungsminister Abdel-Fattah al-Sisi nach der Entmachtung Mursis am 3. Juli bekanntgab, und die Übergangspräsident Adli Mansur seither verfolgt.

Dennoch bleibt die Frage - wie trat der Islam in der ägyptischen Verfassung von 2012 überhaupt auf? Ist die Behauptung haltbar, dass jene Verfassung "islamisch gefärbt" war? Dies lässt sich gut im Vergleich zu der Verfassung von 1971 erörtern.

Ägyptens Verfassungsgeschichte

Ägypten ist das einzige Land des sogenannten „Arabischen Frühlings“ , das bereits über eine neue Verfassung verfügt, und nicht nur über ein vorläufiges Dokument beziehungsweise eine Überarbeitung der alten Verfassung. Das Volk nahm sie im Dezember 2012 per Referendum an (wenn auch die Wahlbeteiligung nur bei 33 Prozent lag), nachdem die verfassungsgebende Versammlung in verschiedenen personellen Konstellationen mehr als acht Monate lang an dem Entwurf gearbeitet hatte.

Auch wenn Ägypten als eines der ersten Länder der Welt bereits in der Antike einen organisierten und reglementierten Staatsaufbau vorzuweisen hatte, beginnt die turbulente aktuelle ägyptische Verfassungsgeschichte doch mit der erfolgreichen Revolution der Freien Offiziere im Juli 1952. In ihrem Ergebnis wandelte sich die politische Arena des Landes zügig von einem lockeren parlamentarischen System zu einem strikten Ein-Parteien-Regime. Die Verfassung von 1956 war zunächst nur zwei Jahre gültig, da Ägypten sich von 1958 bis 1961 mit Syrien zur Vereinigten Arabischen Republik zusammenschloss. 1964 wurde eine weitere provisorische Verfassung beschlossen, bevor Anwar as-Sadat mit seinem Amtsantritt als ägyptischer Präsident 1971 eine neue, vom Prinzip her demokratischere Verfassung erließ. Diese blieb (mit einer wesentlichen Änderung 2007) bis zu ihrer Aufhebung durch den Hohen Militärrat im Februar 2011 gültig. Das zeigt einmal mehr, dass die Verfassung nur in gewissen Grenzen die tatsächliche Regierungsform bedingt. Doch mit der Verfassung von 1971 tritt noch eine weitere wichtige Neuerung ein: Der Islam gewinnt an Bedeutung, die Scharia[1] wird als eine Hauptquelle der Gesetzgebung zentral verankert.

Verfassungsvergleich: 1971 - 2012

Die folgende Übersicht zeigt die Stellen in den Verfassungen von 1971 bzw. 2012, in denen der Islam oder die Religion eine Rolle spielen:

P = Präambel; SRel = Staatsreligion; Leg = Legislativ; Exe = Exekutiv; Jud = Judikativ; Sonst. = Sonstiges

Verfassung 1971  (Übersetzung: Wikisource)   Verfassung von 2012 (Übersetzung: Saleh)
P: We, the Egyptian people, in the name of God and with His assistance […]. Sonst. P: We the People of Egypt, In the name of God, the Merciful, and with His assistance […].
P: We, […]  in acknowledgment of God’s right and His messages, […], and in the name of God and with His assistance – declare […]. Sonst. P: Having regained the spirit of our mighty culture and our luminous history – we […] established the knowledge of the Creator, embraced God’s prophets and heavenly messages […] declare our adherence to these principles: […]Freedom of thought, creativity, opinion, housing and property is a right. […] The Creator rooted this freedom in the movement of the cosmos and in human nature. […]Unity is the hope of the Arab community (umma). […] Egypt’s intellectual and cultural leadership express the nation’s soft power. They also form a model of providing by granting freedom to […] the noble Azhar, which […] has served as patron of the eternal Arabic language and the glorious law of Islam (sharia) […]. We the People of Egypt, believing in God and His messages, recognizing our responsibility towards the homeland and the (Arabic or Islamic) community (umma) […].
Sonst. 1: […] The Egyptian People forms part of both the Arab and the Islamic community (umma). […]
2: Islam is the Religion of the State. Arabic is it‘s official language, and the Islamic Jurisprudence (Sharia) is a principal source of legislation. Srel., Leg. 2: Islam is the state’s religion, and Arabic is ist official language. The principles of Islamic law (sharia) form the main source of legislation.
SRel., Leg. 3: For Egyptian Christians and Jews, the principles of their religious law will be the main source in regulating their personal status, matters pertaining to their religion, and the selection of their spiritual leadership.
Leg. 4: The noble Azhar is an independent Islamic institution of higher learning. […] The Azhar’s Body of Senior Scholars is to be consulted in matters pertaining to Islamic law (sharia).
9: The family is […] founded on religion, morality and patriotism. Sonst. 10: […] The family’s foundations are religion, morality, and patriotism.
SRel. 11: The state promotes morality, decency, and public order, as well as a high level of education and religious and patriotic values […].
11: The State shall guarantee coordination between woman‘s duties towards her family and her work in the society, considering her equal to man in the political, social, cultural and economic spheres without detriment of the rules of Islamic jurisprudence (Sharia). Sonst.
Sonst. 21: The state guarantees legal ownership, be it […] in the form of religious endowments, and protects it […].25: The state commits itself to reviving and encouraging the system of religious endowments.
40: All citizens are equal before the law. They have equal public rights and duties without discrimination due to […] religion or creed. Jud. 33: The citizens enjoy equality before the law. They have identical rights and public duties. There is no discrimination among them.
46: The State shall guarantee the freedom of belief and the freedom of practising religious rights. SRel. 43: The freedom of belief is inviolable. The state guarantees the right to practice one’s religious rites and establish places of worship of the heavenly religions. […]44: It is forbidden to insult any messengers or prophets.
Sonst. 60: […] Religious education as well as national history form essential subjects at all levels preceding the university.70: Every child, upon birth, is entitled to […] religious […] development.
79: Before exercising his functions, the President shall take the following oath […]: „I swear by Almighty God […]“ (gleich für Vizepräsident, Art. 140) Exe.Leg. 137: The President of the Republic […] before beginning his term of office, delivers the following oath: „I swear by God Almighty [..].” (gleich für Abgeordnete, Art. 79, sowie Premierminister und Minister, Art. 157)
194: The Shoura Assembly is concerned with the study and proposal of what it deems necessary to preserve the principles of the July 23,1952 Revolution and the May 15, 1971 Revolution […] and to deepen the democratic socialist system and widen ist scope. Leg. 6: The political system is based on the principles of democracy, consultation (shura), and citizenship […].No political party may be based on discrimination of gender or origin or religion. 82: The legislative power consists of the House of Representatives and the Consultative Assembly (Shoura).
Leg. 219: The principles of Islamic law (sharia) include general evidence, the foundational principles of Islamic jurisprudence (usul al-fiqh), the reliable sources from among the Sunni schools of thought (madhahib).

 

Es ist auf den ersten Blick offensichtlich, dass die Verweise auf den Islam und die Religion allgemein in der neueren Verfassung zugenommen haben. Allerdings ist es weniger die Anzahl der Verweise als vielmehr der politische Kontext, der eine Verfassung letztlich definiert. Ihre praktische Umsetzung lässt schließlich Aussagen darüber zu, wie islamisch sie ist. Daher soll auf einige Punkte noch genauer eingegangen werden.

Der Islam als Staatsreligion

Sowohl in der 1971er- als auch in der 2012er-Verfassung legt Artikel 2 fest, dass der Islam die Religion des Landes ist.[2] Neu ist in der aktuellen Verfassung, dass Artikel 3 noch explizit die Rechte der christlichen und jüdischen Minderheiten in Ägypten betont. Dies erscheint zunächst als Zugewinn an Religionsfreiheit. Bei genauerer Betrachtung ermöglicht der Passus jedoch eine Diskriminierung aller anderen Religionen inklusive islamischer Konfessionen und Sekten, die von manchen Sunniten nicht als Muslime betrachtet werden (Schiiten, Bahais, Alawiten, Ahmadiyya etc.). Dass in diesem Dokument mit „Islam“ ausschließlich die sunnitische Konfession gemeint ist, wird schon zuvor deutlich: Schließlich hebt die Präambel die Kairoer Azhar-Universität, eines der einflussreichsten Zentren des sunnitischen Islam, als „Hüterin der Scharia“ hervor. Die Azhar ist auch laut Artikel 4 in Fragen, die die Scharia betreffen, zu konsultieren. Zudem führt Artikel 219 die „sunnitische Denkschule“ als Bestandteil der Prinzipien der Scharia auf.

Durch die Festlegung auf eine Staatsreligion kann ein Staat in religiösen Fragen nicht neutral handeln. Das wird bei Artikel 11 der neuen Verfassung deutlich: Hier verpflichtet sich der Staat zur Förderung „religiöser Werte“ – ein mit säkularen Idealen unvereinbares Vorhaben. Spätestens jetzt kann nicht mehr von einer vollständigen Religionsfreiheit ausgegangen werden, denn der Begriff „Religionsfreiheit“ bedeutet auch die Freiheit, keiner Religion anzugehören.

Dies ist nicht die einzige Neuerung: Während die Gleichheit der Religionen vor dem Gesetz in Artikel 40 der 1971er-Verfassung verankert war, heißt es seit 2012 in Artikel 33 nur noch pauschal, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind; die ausdrückliche Diskriminierung aufgrund der Religion ist nur noch Parteien verboten (Artikel 6). Laut der ägyptischen Tageszeitung al-Ahram sollen religiöse Parteien in der 2013er-Version der Verfassung nun ganz verboten werden - wie es schon gegen Ende der Mubarak-Ära der Fall war. Das beträfe sowohl die Muslimbrüder-Partei "für Freiheit und Gerechtigkeit" als auch die salafistische "al-Nur"-Partei.

Während die Religionsfreiheit in Artikel 46 der 1971er-Verfassung allgemein verankert war, bezieht sie sich seit 2012 laut Artikel 43 nur noch auf die „himmlischen Religionen“[3], gemeint sind die drei großen monotheistischen Religionen. Human Rights Watch sieht hier eine Einschränkung der Religionsfreiheit, bedeutet dies doch, dass andere Religionen nicht unter dem verfassungsmäßigen Schutz des Staates stehen. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit lässt sich außerdem in Artikel 44 der neuen Verfassung sehen, der das Beleidigen von "Gesandten Gottes" oder "Propheten" verbietet.

Der Islam hat also zwar schon vor 2012 als offizielle Staatsreligion eine große Rolle gespielt. Dadurch, dass aber mit der neuen Verfassung die Religionsfreiheit in vielen Bereichen beschnitten wurde, ist die Rolle des sunnitischen Islam als Staatsreligion stärker präsent als zuvor. Interessant ist zudem, dass weder die alte noch die neue Verfassung einen Widerspruch zwischen der Festlegung des Islam als Staatsreligion und dem Betonen der Religionsfreiheit sieht.

Der Islam im legislativen Bereich

Ein einziges Wort bedeutet eine gravierende Änderung in der Rolle des Islam in der ägyptischen Legislative: Seit 2012 ist die Scharia nicht mehr „eine Hauptquelle der Gesetzgebung“, sondern jetzt sind die Prinzipien der Scharia „die Hauptquelle“. Die Frage, ob in der Verfassung „eine“ oder „die“ Hauptquelle geschrieben sein sollte, wurde bereits beim Entwurf der Verfassung von 1971 intensiv diskutiert, letztlich jedoch negativ beantwortet.Auch 2012 war diese Frage Gegenstand großer Debatten. Dieses Mal bildeten islamistische Parteien die Mehrheit in der verfassungsgebenden Versammlung und ließen sich, so beschwerten sich andere Abgeordnete vor allem von Seiten der religiösen Minderheiten, auf keine Kompromisse in dieser Frage ein. Was unter "Scharia" genau zu verstehen ist und mit welchen Methoden die Übereinstimmung der Gesetze mit der Scharia festzustellen ist, legt der eher merkwürdig anmutende Artikel 219 fest. Mit Begriffen wie "usul al-fiqh" und "madhahib", die derart speziell sind, dass sie sich kaum übersetzen lassen, haben die Verfassungsväter wohl bei vielen Menschen in Ägypten und noch mehr im Ausland eher für Verwirrung als für Klarheit gesorgt.

Auch in Anbetracht der anderen Artikel mit legislativem Bezug wurde die Rolle des Islam mit der neuen Verfassung gestärkt. Unabhängig von der Frage, ob es neben der Scharia noch weitere Hauptquellen für die Gesetzgebung geben kann oder nicht, ist mit der genauen Beschreibung der Rolle der Azhar-Universität sowie mit der expliziten Benennung der islamischen Quellen die Bedeutung des Islam in der Verfassung deutlich aufgewertet worden.

Besonders die legislativen Kompetenzen der Azhar sind bis heute umstritten, obwohl oder weil sie so schwammig formuliert sind. Dass die traditionsreiche Moschee-Universität Kairos überhaupt Verfassungsrang genießt, ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Salafisten und islamischen Modernisten in der verfassungsgebenden Versammlung - die Salafisten wollten sicher gehen, dass die in Artikel 2 verankerten Prinzipien der Scharia auch tatsächlich unumgehbar sind, und die Modernisten wollten sicher gehen, dass diese Prinzipien nicht salafistisch ausgelegt werden (für mehr Informationen zu diesem Prozess hier weiterlesen). Ähnlich ist auch der schon erwähnte umstrittene Artikel 219 zustande gekommen.

Dadurch, dass nicht geklärt ist, wer oder welche Institution die Azhar in Scharia-Fragen konsultieren soll, meldete sich die Institution auch dann zu Wort, wenn sie überhaupt nicht gefragt war. So äußerte sie sich beispielsweise zu einem Dokument der UN-Frauenkommission, die der ägyptischen Regierung eine Reihe von Empfehlungen aussprach - ohne vom Parlament oder der Regierung gebeten worden zu sein. An einer anderen Stelle kam ein Gesetz zu zinsfreien Anleihen, sogenannten Sukuk, lange nicht zustande, weil die Azhar ihre Einwände geltend machte.

Der Islam im exekutiven Bereich

Die Rolle des Islam in der Exekutive war schon vor dem arabischen Frühling verhältnismäßig schwach ausgeprägt und ist im Wesentlichen gleich geblieben. Sie bezieht sich ausschließlich auf den Amtseid des Präsidenten, den dieser in der alten Verfassung nach Artikel 79 und in der neuen Verfassung nach Artikel 137 mit den Worten „Ich schwöre beim allmächtigen Gott“ einleitet, ebenso wie mittlerweile auch die Minister (Artikel 157) und der Ministerpräsident (Artikel 79) diesen Eid leisten. Entgegen der deutschen Regelung, wonach Bundespräsident, Bundeskanzler und Minister laut Artikel 56 und 64 GG den Eid „auch ohne religiöse Beteuerung“ sprechen können, ist diese Wahlmöglichkeit in der ägyptischen Verfassung nicht vorgesehen. Es wird auch nicht geklärt, welche Religion mit dem Eid angesprochen werden soll; die ägyptische Verfassung verzichtet auch bemerkenswerterweise darauf, im Gegensatz zu vielen anderen arabischen Verfassungen, die Religionszugehörigkeit des Staatsoberhauptes zu bestimmen oder ihm weitere religiöse Aufgaben zuzuschreiben. Im Verfassungsentwurf der Vereinten Nationen für Tunesien etwa gehört es zu den Kompetenzen des Präsidenten, den Mufti der Republik zu ernennen.

Fazit

Die Rolle, die der Islam in der ägyptischen Verfassung spielt, ist mit dem neuen Grundgesetz vom Dezember 2012 deutlich gewachsen. Allein die Anzahl der Verweise auf die Religion hat deutlich zugenommen, was als Indiz dafür gewertet werden kann, dass auch ihre Bedeutung größer ist. Als Staatsreligion hat der sunnitische Islam insofern an Einfluss gewonnen, als andere Religionen beschränkt wurden, insbesondere andere muslimische Konfessionen und Sekten. Im legislativen Bereich wurde die Rolle des Islam ebenfalls aufgewertet. Die große Rolle der Azhar betont dabei einerseits die herausragende Stellung des sunnitischen Islam, hat jedoch in der Vergangenheit immer wieder für Irritationen gesorgt.

Allerdings wurde der Islam vor allem in arabischen Verfassungen auch festgeschrieben, um die zumeist autokratischen Regimes religiös zu legitimieren. Und man darf nicht vergessen, dass Verfassungen lediglich die Basis sind für Gesetze, die in einem funktionierenden Rechtsstaat das Parlament erarbeitet und die Exekutive umsetzt, kontrolliert von der Judikative.

Nichtsdestoweniger bleibt festzuhalten: Die große Hoffnung von einer gemeinsamen, neuen Verfassung, an der alle Teile der Gesellschaft mitwirken, die 2011 Millionen Menschen auf den Tahrir-Platz trieb, diese Hoffnung verkümmerte langsam mit dem ständigen Gerangel in der Verfassungsgebenden Versammlung, deren christliche und säkulare Mitglieder sie am Ende boykottierten. Spätestens jetzt ist sie tot. Die überarbeitete Verfassung schreibt keine vom Volk gewählte Versammlung, sondern der Machtapparat selbst: Die Ergänzungen zur aktuellen Verfassung handelt ein von Gnaden der Armee eingesetztes Komitee im Geheimen aus. Dann überarbeitet sie ein weiteres vom Präsidenten eingesetztes Komitee mit 50 Mitgliedern, davon zwei Vertreter islamischer Parteien. Schließlich darf das Volk darüber abstimmen.

Es ist zu erwarten, dass die Rolle des Islam dann wohl wieder geringer sein wird, zumindest erste Tendenzen deuten weltliche und armeefreundliche Änderungen an - laut der Zeitung al-Ahram soll beispielsweise Artikel 219 dann wieder ganz entfernt werden. Aber was im Vergleich zur Rolle des Islam wesentlich gravierender wirkt: Die unvergleichlich starke Rolle des Militärs bleibt auch nach dem neuen Entwurf unangetastet.

 

 

Weiterführende Literatur:

Abou el Fadl, Khaled (2012): The Centrality of Shari'ah to Government and Constitutionalism in Islam. In: Rainer Grote und Tilmann J. Röder (Hg.): Constitutionalism in islamic countries. Between upheaval and continuity. Oxford: Oxford Univ. Press, S. 35–61.

Balci, Elif Nur Erkan (2011): Islamic Republics. The Place of Islam in Republican Arab Constitutions. In: Alternative Politics 3 (1), S. 114–127, zuletzt geprüft am 08.06.2013.

Brown, Nathan J. (2002): Constitutions in a nonconstitutional world. Arab basic laws and the prospects for accountable government. Albany, NY: State University of New York Press.

Grote, Rainer; Röder, Tilmann J. (Hg.) (2012): Constitutionalism in islamic countries. Between upheaval and continuity. Oxford: Oxford Univ. Press.

[1] Scharia: Einer der am meisten skandalisierten Begriffe im Zusammenhang mit dem politischen Islam ist mit Sicherheit der Terminus „Scharia“ (arab. sharī ͑a, Gesetz, Recht). Jenseits aller Klischees von Handabhacken und Steinigung wird der Begriff jedoch heutzutage ganz allgemein für „islamisches Recht“ verwendet. Im engeren Sinne bedeutet er laut bpb „die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islamischen Normativität“. Aber diese Bezeichnung kann nicht verhindern, dass der Ruf nach Einführung der Scharia in vielen muslimischen Staaten aktuell ein Kampfbegriff geworden ist. Wichtig ist, dass die Scharia in der islamischen Theologie als Ordnung Gottes gilt und daher nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden darf. Die Scharia setzt sich aus dem Koran sowie Überlieferungen und Auslegungen vor allem frühislamischer Theologen und Juristen zusammen. Sie umfasst sowohl Zivil- als auch Strafrecht.

[2] Die Unterschiede in der Formulierung in obenstehender Tabelle sind allein der unterschiedlichen Übersetzung geschuldet – im arabischen Original heißt es jeweils: „الإسلام دين الدولة“ (al-Islām dīn ad-daula = Der Islam ist die Religion des Staates).

[3] Im arabischen Original: الأديان السماوية – al-ʾAdiān al-Samāwīa. Wird in diesem Zusammenhang auch oft mit „monotheistisch“ übersetzt, so z. B. bei BBC News 2012: „The state shall guarantee the freedom of faith and the freedom of practice of religious rites and the right to establish worshipping places for monotheist religions“.

[4] Im Original  مبادئ - mabādiʾ, kann auch „Grundzug“ oder „Richtlinie“ bedeuten, wird oft auch frei mit „Wert“ übersetzt.

Sein Journalistik-Studium führte Bodo vor einigen Jahren in den Libanon. Es folgten viele weitere Aufenthalte im Libanon und in anderen Ländern der Levante, auch als Reiseleiter für Alsharq REISE. Bodo hat einen Master in Politik und Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens in Marburg und arbeitet heute als Journalist, meist für die Badischen...