29.07.2017
Alter Wein in neuen Schläuchen: Das enttäuschende neue Wahlgesetz im Libanon
Eine scheinbar gläserne Wand, geschützt von der Polizei, trennt in Beirut das Parlamentsviertel vom Rest der Bevölkerung. Auch das neue Wahlgesetz ist so eine gläserne Wand: Die Eliten haben sich ihre Pfründe gesichert. Foto: Bodo Straub
Eine scheinbar gläserne Wand, geschützt von der Polizei, trennt in Beirut das Parlamentsviertel vom Rest der Bevölkerung. Auch das neue Wahlgesetz ist so eine gläserne Wand: Die Eliten haben sich ihre Pfründe gesichert. Foto: Bodo Straub

Nach jahrelangen Debatten einigte sich das politische Establishment im Libanon endlich auf ein neues Wahlrecht. Angepriesen als bahnbrechende Reform, ist es aber in erster Linie eine Mogelpackung. Denn statt politischen Fortschritts sichern die Eliten ihre Vormachtstellung und zementieren die bisherigen Kräfteverhältnisse.

Als das libanesische Parlament am 16. Juni den nur kurz zuvor vom Kabinett verabschiedeten Wahlrechtsentwurf mit großer Mehrheit annahm, war die Erleichterung in den Reihen der von Präsident Michel Aoun und Premierminister Saad Hariri angeführten Regierung groß. Da Aoun angekündigt hatte, das am 20. Juni ablaufende Parlamentsmandat nur nach der erfolgreichen Erarbeitung eines neuen Wahlrechts zu verlängern, drohte eine konstitutionelle Krise. Diese hätte wohl selbst das Ausmaß der zweieinhalbjährigen Vakanz des Präsidentenpostens übertroffen, die das Land von Mai 2014 bis Oktober 2016 lähmte. Wenige Tage vor dem Stichtag konnte das politische Establishment jedoch nach monatelangem Tauziehen die Katastrophe abwenden und nach fast acht Jahren politischer Grabenkämpfe zu einem Kompromiss zusammenfinden, der nach den Worten Hariris „eine historische Errungenschaft“ darstellt.

Das neue Wahlrecht: Hoffnung auf einen besseren Libanon?

Erstaunlicherweise präsentiert sich die in letzter Minute gefundene Lösung mit einem durchaus revolutionären Charakter. Zwar ändert sich auch in Zukunft nichts am konfessionellen System, nach welchem die 128 Parlamentssitze jeweils zur Hälfte zwischen Christen und Muslimen aufgeteilt werden. Dennoch erhält der Libanon zum ersten Mal in seiner Geschichte ein proportionales Wahlrecht. Dieses ermöglicht zumindest theoretisch eine bessere Repräsentation der Wählerschaft als bisher und könnte somit vor allem der aufstrebenden libanesischen Zivilgesellschaft Hoffnung machen.

Darüber hinaus schränkt die Abkehr vom bisherigen Mehrheitswahlrecht die Effektivität von Stimmenkauf in knappem Rennen ein. Da im Libanon wie auch in anderen parlamentarischen Systemen die Größe des Parlamentsblocks einer Partei über die Chance auf wichtige Ministerposten entscheidet, die wiederum den Zugriff auf staatlichen Ressourcen ermöglichen, war in vergangenen Wahlkämpfen Wahlbetrug ein weit verbreitetes Problem. Das neue Wahlrecht könnte die Manipulationsmöglichkeiten des Establishments nun deutlich erschweren und einen faireren Wettbewerb ermöglichen. 

Revolutionär nur auf den ersten Blick

Haben sich die libanesischen Eliten mit dem neuen Wahlrecht also selbst ein Bein gestellt? Angesichts der wachsenden Unzufriedenheit im Land, die bereits bei den Kommunalwahlen im Mai 2016 den etablierten Parteien empfindliche Rückschläge bereitete, liegt diese Annahme auf der Hand. 

Tatsächlich präsentiert sich der neue Rechtsrahmen auf den zweiten Blick als eine Mogelpackung, die es in sich hat. Denn das 125 Artikel umfassende neue Wahlrecht spart nicht an Tricks und Kniffen, die das politische Establishment zum Schutz der eigenen Pfründe eingebaut hat.

So stellt sich die Frage, wie repräsentativ der Rechtsrahmen wirklich ist. Um die Vorzüge eines proportionalen Systems voll auszunutzen, müssen die Wahlkreise möglichst groß gehalten werden. Im Idealfall würde das für den Libanon bedeuten, dass das Land als ein einziger Distrikt gehandelt wird, in dem alle 128 Parlamentssitze zu vergeben sind. Im Libanon sieht das neue Wahlrecht allerdings die beachtliche Anzahl von 15 Wahlkreisen vor, von denen die Mehrheit acht oder weniger Parlamentssitze beinhaltet.

In diesem Zusammenhang untergräbt eine eingefügte Sperrklausel den proportionalen Charakter des neuen Wahlrechts. Der Hürde zufolge müssen Wahllisten eine Mindestanzahl an Stimmen vorweisen, um Ansprüche auf Sitze geltend machen zu können. In kleineren Wahlkreisen, wie beispielsweise Saidi-Jezzine mit sechs zu vergebenden Sitzen, bedeutet dies, dass die Hürde 20 Prozent der abgegeben Stimmen betragen könnte. Unabhängige Kandidaten, kleinere Parteien oder Initiativen, die nicht zum Establishment gehören und eher Schwierigkeiten haben, Wähler zu mobilisieren, haben somit deutlich schlechtere Chancen auf Erfolg. Von wirklicher Proportionalität kann also keine Rede sein.

Erschwerend kommt hinzu, dass der neue Rechtsrahmen ein sogenanntes ,preferential voting’ einführt. Traditionell wird im Libanon anhand von Listen gewählt, die das Resultat von Wahlbündnissen zwischen einzelnen Kandidaten und/oder Parteien sind. Nach dem neuen Wahlrecht ist ein Wähler nun nicht nur dazu gezwungen, für eine der zur Auswahl stehenden Listen zu stimmen, sondern muss auf der Liste auch noch einen von ihm bevorzugten Kandidaten auswählen. Während das proportionale System in erster Instanz die Anzahl der Mandate pro Liste festlegt, bestimmt das ,preferential voting’ in zweiter Instanz, welche Kandidaten die Sitze im Parlament erhalten.

Dieser Wahlmodus bedeutet eine Rückkehr zum absoluten Wahlrecht und vereinfacht in diesem Zusammenhang, klientelistische Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Wählerschaft und Abgeordneten aufrecht zu erhalten. Wie auch bislang können Kandidaten ihre Chancen auf Erfolg durch das direkte Umwerben von Wählern maximieren. Dieses Muster wird zusätzlich durch den Umstand verstärkt, dass das ,preferential voting’ nicht in den 15 Wahlkreisen stattfindet, sondern für die 28 administrativen Distrikte des Libanons gilt. Diese fungieren quasi als Sub-Wahlbezirke, aufgeteilt auf die 15 eigentlichen Wahlkreise.

Doch nicht nur der eigentliche Wahlmodus wurde vom politischen Establishment zu den eigenen Gunsten gestaltet. Auch die Vorgaben zur Wahlkampffinanzierung schmälern die Aussicht auf einen fairen Wettbewerb. Zum einen wird die Gebühr für Kandidaten von 2 Millionen libanesischen Pfund (ca. 1300 US-Dollar) auf 8 Millionen vervierfacht – ein Vorgang, der vor allem für unabhängige Neueinsteiger die Kosten in die Höhe treibt. Ebenso erlaubt das Wahlrecht Kandidaten und Listen weiterhin, Freiwillige für die ‚Beaufsichtigung von Wahllokalen’ anzustellen – eine Regelung, die es ermöglicht, potenziellen Wählern Geld in Aussicht zu stellen, und somit legalisierten Stimmenkauf darstellt. Außerdem wurde vereinbart, die Maximalsumme für Wahlkampfausgaben zu erhöhen. Beide Optionen nutzen in erster Linie den gut situierten Eliten.

Machtpolitik par excellence

Sehr wahrscheinlich ist also, dass auch die nächste libanesische Legislative überwiegend von den gleichen Politikern geprägt sein wird, die bereits seit Ende des Bürgerkriegs im Jahr 1990 die Geschicke des Landes bestimmen. Es stellt sich daher die Frage, wieso die einzelnen Interessensblöcke erst jetzt zu einem Kompromiss zusammenfinden konnten, der unter dem Strich nicht viel an der politischen Landschaft des Libanons verändern wird.

Die Antwort liefert ein Blick auf die politischen Gezeitenwechsel der letzten zwei Jahre, der gleichfalls Auskunft über die zukünftige Machtverteilung im Parlament gibt. Da der Kampf um die libanesische Legislative traditionell ein Nullsummenspiel darstellt, blockierte der seit 2005 herrschende Konflikt zwischen dem March-8- sowie dem March-14-Block jahrelang die Suche nach einem neuen Rechtsrahmen. Der March-8-Block wird von der schiitischen Hisbollah-dominiert und steht im Nachbarland Syrien aufseiten des Regimes steht, während der von Saad Hariris sunnitischen Future Movement angeführte March 14-Block sich für die Opposition einsetzt.

Als Hariri, bis dahin lange Zeit ein Unterstützer Samir Geageas für den Präsidentenposten, im November 2015 den March 8-Politiker Sleiman Frangieh erfolglos für das Präsidentenamt nominierte und schließlich im Oktober 2016 seinem ehemaligen Widersacher und Hisbollah-Verbündeten Michel Aoun zur Präsidentschaft verhalf, war die Bipolarität des politischen Libanons jedoch passé. Hariri hatte angesichts großer finanzieller Sorgen und der Hoffnung, durch einen Kuhhandel mit Kräften der March 8-Koalition wieder voll in die lukrativen Regierungsgeschäfte einsteigen zu können, Prinzipien über Bord geworfen und die Flucht nach Vorne angetreten.

Saad Hariris Sprung vom Regen in die Traufe

Im Dezember 2016 war der sunnitische Politiker schließlich am Ziel, als er mit Unterstützung seines neues Verbündeten Aouns zurück auf den Premierministersessel rückte. Angesichts des herannahenden Ende des Parlamentsmandates, das seit den letzten Wahlen im Juni 2009 bereits zwei Mal verlängert worden war, war die Wiederauferstehung des neuen alten Premierministers nur eine Rückkehr auf Zeit. Wohl wissend, dass eine Rückkehr zum 2009 verwendeten Rechtsnahmen unmöglich war und eine wiederholte Verlängerung des Parlamentsmandates ohne vorher ausgearbeitete Alternative zu einer schweren politischen Krise führen würde, erklärte Hariri wenig überraschend die Ausarbeitung eines neues Wahlrechts zur obersten Priorität seiner Amtszeit.

Um das Überleben der von ihm geführten Regierung und damit die eigene politische Zukunft zu sichern, war Hariri folglich genötigt, einen Kompromiss zu finden und diesen notfalls durch eigene Zugeständnisse zu ermöglichen. In der Tat erscheint das neue Wahlrecht wie eine Niederlage des sunnitischen Platzhirsches. Nachdem das Future Movement angesichts der Sorge über die demographische Stärke der schiitischen Bevölkerungsgruppe über Jahre hinweg ein entschiedener Gegner eines durchweg proportionalen Systems gewesen war, war vom Widerstand am Ende nicht mehr viel zu sehen.

Obwohl davon auszugehen ist, dass das neue Wahlrecht zu keiner tektonischen Plattenverschiebung der politischen Kräfteverhältnissen im Libanon führen wird – zu sehr waren die einzelnen politischen Interessensgruppen daran interessiert, das empfindliche politische Gleichgewicht des Libanons nicht zu sehr zu stören – drohen Hariri nun empfindliche Verluste.

Nicht nur wird das Future Movement, das momentan den größten Block im Parlament stellt, voraussichtlich einige seiner christlichen Abgeordneten verlieren. Auch wird das sunnitische Lager, in dem der Unmut über Hariris Abkehr von den March 14-Prinzipien groß war, dem aktuellen Premierminister aller Wahrscheinlichkeit nach Vertrauen entziehen. Insbesondere ex-Innenminister Ashraf Rifi, der Hariris Liste bereits bei den Regionalwahlen im Mai 2016 in Tripoli schwere Verluste zufügte, könnte die Machtbasis des Future Movement im Nordlibanon untergraben. Dass die Parlamentswahlen, die logistisch eigentlich schon dieses Jahr stattfinden könnten, erst für Mai 2018 angesetzt sind und bis dahin eine weitere ‚technische’ Verlängerung des Parlamentsmandates gilt, ist ein Hinweis auf Hariris prekäre Lage. Denn der Premier, der bei den anstehenden Wahlen dem Vernehmen nach auf die großzügige finanzielle Rückendeckung Saudi-Arabiens verzichten muss, benötigt vermutlich Zeit, um seine Patronage-Netzwerke zu aktivieren.

Gebran Bassils Dilemma

Interessant wird auch der Machtkampf im christlichen Lager werden. Es bleibt abzuwarten, ob die noch junge Allianz zwischen den Lebanese Forces (LF) und dem vom Gebran Bassil angeführte Free Patriotic Movement (FPM), der momentan größten christlichen Partei des Libanons, halten wird. Dabei ist vor allem unklar, wie das von Gebran Bassil angeführte FPM aus den Wahlen herausgeht.

Nachdem Bassil im Frühjahr die Kompromissfindung über Monate hinweg mit seinem weitreichenden Wünschen blockiert hatte, ist vom ursprünglichen Forderungskatalog im neuen Wahlrecht nicht mehr allzu viel übrig geblieben. Denn auch wenn die vehementen Forderungen des Präsidenten-Schwiegersohns Bassil nach einer besseren Vertretung der christlichen Wählerschaft und der libanesischen Diaspora zum Teil erfüllt wurden, geht das FPM geschwächt aus den Verhandlungen. Wahrscheinlich ist, dass die Partei, die unter der Führung des populären Aoun bei den Wahlen im Jahr 2009 viele Mandate nur mit einem geringen Vorsprung erobern konnte, Sitze abgeben wird.

Diese Rückschläge hatte Bassil jedoch einkalkuliert. Zum einen musste der aktuelle Außenminister um jeden Preis verhindern, dass die Amtszeit seines Schwiegervaters von einer erneuten politischen Krise überschattet wird. Zum anderen musste Bassil, der 2005 und 2009 vergeblich für ein Mandat kandidierte, politisches Kapital in ein ihm genehmes Zuschneiden seines Wahlkreises investieren. Denn nur wenn der FPM-Präsident bei den nächsten Wahlen endlich einen Sitz im Parlament erobert, kann er zukünftig seinen Anspruch auf das Präsidentenamt geltend machen.

Politischer und gesellschaftlicher Fortschritt? Fehlanzeige!

Der Kuhhandel zwischen den Eliten zeigt einmal mehr auf, wer der große Verlierer der unendlichen Wahlrechtssage ist: das libanesische Volk. Dafür, dass den libanesischen Wählerinnen und Wählern bereits seit knapp vier Jahren ihr wichtigstes demokratisches Recht vorenthalten wird, ist der Wahlrechtskompromiss eine volle Enttäuschung.

Da das zum Teil abenteuerliche Zuschneiden der Wahlkreise wie auch die Einführung des ‚preferential voting’ es den etablierten politischen Parteien einfacher macht, ihre jeweiligen religiösen Gemeinschaften zu dominieren, droht der neue Rechtsrahmen das konfessionelle System im Libanon weiter zu untermauern. Mehr als 25 Jahre nach Ende des Bürgerkriegs ist politischer Fortschritt also lange zu suchen.

Auch grundlegenden gesellschaftlichen Bedürfnissen widersetzt sich das neue Wahlrecht. So wurden die so dringend benötige Frauenquote – momentan stellen Frauen gerade einmal vier der 128 Parlamentarier – und die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre in letzter Minute gestrichen. Ebenso wurde die zahlenmäßig große libanesische Diaspora, die erst ab den Wahlen 2022 mit sechs mageren Sitzen im Parlament vertreten sein wird, einmal mehr übergangen. Zu groß waren die Sorgen des Establishments, dass die Teilnahme der schätzungsweise acht Millionen Auslandslibanesen am Wahlprozess im Land unkalkulierbare Risiken mit sich gebracht hätte.

Zudem bereitet auch der Findungsprozess großes Kopfzerbrechen. Nachdem der politische Libanon knapp sieben Jahre Zeit hatte, ein neues Wahlrecht zu erarbeiten, boxten die Eliten am Ende innerhalb weniger Tage eine last-minute Lösung durch. Die Ausarbeitung des Wahlrechts fand dabei abseits aller demokratischen Institutionen statt, wobei das Parlament den Entwurf nach einer Sichtungszeit von gerade einmal zwei Tagen nur noch absegnen durfte. Alarmierend ist in diesem Zusammenhang die Komplexität des neuen Wahlrechts. Offenbar hatten selbst erfahrene Parlamentarier Schwierigkeiten, den Entwurf zu verstehen. Es ist also zweifelhaft, ob die libanesische Legislative am 16. Juni wirklich wusste, über was genau sie abstimmte. Dass während der fraglichen Parlamentssitzung Sicherheitskräfte draußen Demonstrante niederknüppelten, veranschaulicht nur zu gut, wie es um die libanesische Demokratie bestellt ist.

Hoffen auf eine bessere Zukunft

Wer also erwartet hatte, dass die für Mai 2018 angesetzten Wahlen frischen Wind ins libanesische Parlament bringen werden, wird wohl enttäuscht sein. Dabei ist noch nicht einmal sicher, dass nächsten Mai wirklich gewählt wird. Denn die von der Regierung anvisierte Einführung einer magnetischen Wahlkarte, die jeder Bürger zukünftig zum Abstimmen verwenden muss, dürfte den Vorbereitungsprozess erheblich verkomplizieren und verzögern.

Praktischerweise hat sich das politische Establishment damit bereits heute einen hervorragenden Vorwand verschafft, das Parlamentsmandat im Zweifelsfall ein weiteres Mal zu verlängern. Wahrscheinlich ist eine solche Taktik der asymmetrischen Demobilisierung allemal, denn die ungelösten sozialen, politischen, ökologischen und wirtschaftlichen Probleme des Libanons arbeiten zumindest für den Moment gegen die Eliten.

Die Anstrengungen des Establishments, die eigenen Pfründe zu bewahren, werden also eher schwieriger als einfacher. Trotz aller Tricks und Kniffe bleibt somit also Hoffnung, dass das neue Wahlrecht mit seinem proportionale Charakter zumindest im begrenzten Rahmen die so dringend benötigte Revitalisierung der libanesischen Demokratie ermöglichen kann. 

Artikel von Sebastian Gerlach