01.03.2024
Die Glaubwürdigkeit endet mit Gaza
Deutschlands Doppelstandard bei Gerechtigkeitsfragen. Grafik: Zaide Kutay.
Deutschlands Doppelstandard bei Gerechtigkeitsfragen. Grafik: Zaide Kutay.

Mit Prozessen zu Verbrechen in Syrien oder Gambia hat Deutschland sich einen Ruf als Verfechter des Völkerrechts aufgebaut. Die aktuelle deutsche Position zum Krieg in Gaza könnte diesem nachhaltig schaden, glaubt Hannah El-Hitami.

Dieser Text ist Teil der dis:orient-Kolumne des:orientierungen, die jeden zweiten Freitag erscheint.

Deutschland versteht sich gerne als Vorreiter in der Durchsetzung des Völkerstrafrechts. Mit einer Vielzahl an Prozessen nach dem Weltrechtsprinzip hat die deutsche Justiz Menschen aus Syrien, Irak oder Gambia das Gefühl gegeben: Gerechtigkeit gibt es, wenn auch nicht in der Heimat, dann bei uns.

Doch dieses Image zerschellt nun am Krieg in Gaza: an der bedingungslosen Unterstützung Deutschlands für das grausame Vorgehen der israelischen Regierung mit Worten und mit Waffen, an den Repressalien gegen propalästinensische Stimmen in Deutschland, und vor allem daran, dass die deutsche Regierung die südafrikanische Genozid-Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) pauschal ablehnt.

Die Kritik an Israels Kriegsführung und der deutschen und US-amerikanischen Unterstützung ist in den Ländern des Globalen Südens besonders groß. Dort an Glaubwürdigkeit zu verlieren, könnte der Arbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden massiv schaden. Außerdem erreicht die Kritik, dass in der internationalen Justiz mit zweierlei Maß gemessen wird, in Gaza einen neuen Höhepunkt. Im besten Fall endet damit die Hegemonie des Globalen Nordens in der Anwendung des Völkerrechts.

„Wir glauben nicht mehr an dieses Rechtssystem“

Die Kritik, dass das Völkerrecht bisher vor allem zur Verfolgung von Tätern aus politisch und wirtschaftlich schwächeren Staaten eingesetzt wird, ist nicht neu. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Alle bislang am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Verurteilten kommen aus Afrika. Die Ermittlungen des IStGH zum Krieg in der Ukraine werden mit einem Budget von 4,5 Millionen Euro unterstützt, während es für Gaza nur 944.000 Euro gibt. In Deutschland scheiterten Versuche, potentielle deutsche oder US-amerikanische Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen, trotz erdrückender Beweislast. Stattdessen wurden Verfahren eröffnet, die Deutschland politisch nichts kosten: gegen ehemalige syrische Regime-Mitarbeiter, Mitglieder des Islamischen Staats oder Ex-Milizionäre aus Gambia.

Der Vorwurf der Doppelstandards scheint sich am Beispiel Gaza ganz besonders zuzuspitzen, alleine schon deswegen, weil es sich um einen der längsten und polarisierendsten Konflikte unserer Zeit handelt. Selten erreichen juristische Prozesse solch eine breite Öffentlichkeit: Hunderttausende verfolgten die südafrikanische IGH-Klage gegen Israel am 11. Januar im Livestream.

Vor allem im Globalen Süden war die Unterstützung für Südafrika groß. Denn viele Menschen sehen im Konflikt zwischen Israel und Palästina globale Machtdynamiken reproduziert. Und sie bekommen den Eindruck, dass die Staaten, die sonst Völkerrechtsverbrechen verfolgen, diese nun pauschal leugnen oder sogar unterstützen. Die vorschnelle Ablehnung der südafrikanischen Genozid-Klage durch die deutschen Behörden war dabei besonders ernüchternd. Dass diese von einem der aktivsten Ankläger von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit kam, bleibt nicht ohne Konsequenzen.

„Zeug:innen haben sich bei mir gemeldet und gesagt, dass sie nicht mehr an dieses Rechtssystem glauben“, sagte mir kürzlich eine syrische Researcherin. Sie arbeitet seit Jahren an der Vorbereitung von Klagen nach dem Weltrechtsprinzip, die in Deutschland bei der Bundesanwaltschaft eingereicht und zum Teil vor Gericht gebracht wurden. Dafür ermittelt sie Zeug:innen und Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien.

Bei einer aktuellen Klage sei ihr fast ein zentraler Zeuge abgesprungen, erzählt sie. Auch wenn er sich letztendlich entschieden habe, dabei zu bleiben, stellt sie fest, dass viele Betroffene enttäuscht und wütend seien. Die aktuelle Lage zeige deutlich: „Wir können uns nicht auf das Völkerstrafrecht verlassen, weil es jederzeit je nach politischem Willen verschwinden könnte.“

Vom Kläger zum Angeklagten

Und was wird eigentlich aus dem Justiz-Standort Deutschland, wenn die deutsche Regierung selbst wegen Beihilfe zum Völkermord angeklagt wird? Am 23. Februar reichte eine Gruppe deutscher Anwält:innen Strafanzeige gegen Mitglieder des Bundessicherheitsrats ein, darunter Olaf Scholz, Annalena Baerbock, Robert Habeck und Christian Lindner. Im Namen von deutsch-palästinensischen Nebenkläger:innen, deren Familien in Gaza leben, werfen sie ihnen Beihilfe zum Völkermord vor und beziehen sich konkret auf die Genehmigung von Rüstungsexporten, die diplomatische Unterstützung Israels und die eingestellten Hilfszahlungen an die UNRWA, die den katastrophalen Mangel an Nahrung und medizinischer Versorgung in Gaza noch weiter verschlimmern.

Außerdem kündigte Nicaragua Anfang Februar an, dass es Deutschland, Großbritannien, die Niederlande und Kanada vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen "Unterstützung beim Völkermord am palästinensischen Volk in Gaza" verklagen will.  Am 01.03.2024 wurde die Klage gegen Deutschland erhoben.

Zugegeben, die einseitige Umsetzung des Völkerrechts in den 75 Jahren seit seiner Entstehung macht wenig Hoffnung, dass die Regierenden einiger der mächtigsten Länder der Welt sich tatsächlich eines Tages vor Gericht verantworten werden müssen.

Der Schaden ist trotzdem angerichtet. Falls Deutschland es in den letzten Jahren geschafft haben sollte, sich ein internationales Image als Hüter des Völkerrechts aufzubauen, dann dürfte dieses jetzt weitgehend zerstört sein. Dabei haben die deutschen Behörden noch so viel vor: Aktuell arbeitet das Justizministerium an einer Reform des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs, um Lehren aus den vergangenen Weltrechts-Prozessen umzusetzen. Damit verbessert es die Rahmenbedingungen für internationale Verfahren in Deutschland- vermutlich mit der Absicht, weiterhin Täter:innen aus aller Welt vor Gericht zu bringen.

Dasselbe Justizministerium droht mit strafrechtlichen Konsequenzen, wenn internationale Künstler:innen sich bei der Berlinale für einen Waffenstillstand und ein Ende der Besatzung in Gaza äußern. Dies ist ein weiterer Moment internationalen Kopfschüttelns über die deutsche Position, die bereits für Boykott-Aufrufe aus der internationalen Wissenschaft, Kunst und Zivilgesellschaft gesorgt hat. Auch in der internationalen Völkerrechtsszene könnte Deutschland sich mit seinem aktuellen Verhalten nachhaltig diskreditieren. Vielleicht ist das aber auch gar nicht so schlecht. Denn es ist ohnehin Zeit, dass sich der Globale Süden als Akteur bei der Umsetzung des Völkerstrafrechts stärker emanzipiert. Dann könnten irgendwann auch deutsche Politiker:innen auf der Anklagebank sitzen.

Mehr Arbeiten der Illustratorin Zaide Kutay finden sich auf ihrem Instagram-Account.

Dieser Text wurde am 03.03.2024 bezüglich Nicaraguas Klage gegen Deutschland aktualisiert.

 

 

Hannah El-Hitami, Jahrgang 1991, ist freie Journalistin in Berlin und schreibt vor allem über arabische Länder, Migration und koloniales Unrecht. Sie studierte Arabische Literatur und Kultur in Marburg und war Volontärin des Amnesty Journals. www.hannahelhitami.com/  
Redigiert von Sophie Romy, Regina Gennrich