20.11.2020
Kein Weg zurück
Die erzwungende Rückkehr nach Syrien würde auch nach Kriegsende einen Bruch mit menschenrechtlichen Standards bedeuten, meint Hannah El-Hitami. Grafik: Paul Bowler
Die erzwungende Rückkehr nach Syrien würde auch nach Kriegsende einen Bruch mit menschenrechtlichen Standards bedeuten, meint Hannah El-Hitami. Grafik: Paul Bowler

Bislang gilt für Syrien ein generelles Abschiebeverbot. Nun werden Stimmen laut, die diese Regelung lockern wollen. Das ist nicht nur gefährliche Stimmungsmache, es zeugt auch von einem verqueren Rechtsverständnis, meint Hannah El-Hitami.

Dieser Text ist Teil der dis:orient-Kolumne Des:orientierungen, die jeden zweiten Freitag erscheint.

Am 11. und 12. November hielt der syrische Machthaber Bashar al-Assad eine Konferenz in Damaskus ab, bei der er syrische Geflüchtete in aller Welt dazu aufforderte, in ihre Heimat zurückzukehren. „Wir arbeiten hart für die Rückkehr jedes Geflüchteten, der zurückkommen und das Land aufbauen möchte“, sagte Assad in seiner Rede. Anschließend behauptete er, dass westliche und arabische Staaten Geflüchtete von der Rückkehr abhielten, da sie in ihnen eine lukrative Einkommensquelle sähen. „Anstatt effektiv zu handeln, um die richtigen Bedingungen für ihre Rückkehr zu schaffen, nutzen diese Länder jede Möglichkeit, von Bestechung bis hin zu Einschüchterung, um syrische Geflüchtete von ihrer Heimkehr abzuhalten.“

Diese Aussagen sind natürlich völlig absurd. Seit 2011 hat das Assad-Regime mehr als 100.000 Menschen in Foltergefängnissen verschwinden lassen, Krankenhäuser bombardiert und die eigene Bevölkerung mit Giftgas angegriffen. Dass kaum ein*e Syrer*in in so einen Staat zurückkehren möchte, ist so klar, dass man dazu eigentlich keine Kolumne schreiben muss. Das wissen auch die EU-Staaten, die die Konferenz boykottierten, mit der Begründung, Rückkehrenden drohe unter anderem „erzwungener Militärdienst, willkürliche Verhaftung, Verschwindenlassen, Folter, physische und sexualisierte Gewalt.“

Auch Folterüberlebenden wie Omar Al-Shogre ist bewusst, dass eine Rückkehr nach Syrien für die allermeisten keine Option ist. Anlässlich der Konferenz schrieb er auf Twitter: „Kann jemand Bashar al-Assad sagen, dass er erst die politischen Gefangenen zu ihren Familien zurückkehren lassen soll, bevor er darüber spricht, die Geflüchteten zurück nach Syrien zu bringen?“ Und wer Anfang November dem Gerichtsmediziner im Koblenzer Alkhatib-Verfahren dabei zuhörte, wie er die Verletzungen und Todesursachen auf den Leichenfotos analysierte, die der Mann mit Decknamen Caesar aus den syrischen Militärkrankenhäusern herausgeschmuggelt hat, der weiß ebenso: eine Rückkehr in ein Regime, das für solche Gräueltaten verantwortlich ist, wird auch nach Kriegsende unmöglich sein.

Einer, der das alles offensichtlich nicht weiß, ist Innenminister Horst Seehofer. Vor einem Monat forderte er, den geltenden Abschiebestopp nach Syrien zu prüfen. Zweimal im Jahr entscheiden die Innenminister*innen darüber, ob der Abschiebestopp verlängert werden soll, das nächste Mal in drei Wochen. Seehofer werde sehr dafür eintreten, „dass wir überprüfen, ob man nicht nach Syrien wenigstens in die befriedeten Gebiete abschieben kann“, sagte der Innenminister im Bezug auf Straftäter*innen und sogenannte Gefährder*innen.

Als wäre Rückkehr eine Option

Doch was meint Seehofer mit „befriedeten Gebieten“? Wenn das Assad-Regime als militärischer Sieger dasteht, sind „befriedete“ Gebiete dann die unter seiner Kontrolle? Wer eine Rückkehr dorthin vorschlägt, tut so, als seien mehr als fünfeinhalb Millionen Syrer*innen vor den äußeren Umständen geflohen, die ein Krieg so mit sich bringt – und nicht vor einem Unrechtsregime, das einen großen Teil seiner eigenen Bevölkerung ausgelöscht hat.

Hinzu kommt, dass die deutsche Regierung mit der syrischen zusammenarbeiten müsste, um Abschiebungen zu koordinieren. Die zahlreichen Haftbefehle und Ermittlungen der deutschen Behörden gegen hochrangige syrische Regimemitglieder seit 2011 sollten eigentlich klargestellt haben, dass eine Zusammenarbeit mit dem Assad-Regime nie wieder denkbar sein darf. Aktuell stehen in Koblenz zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter vor Gericht: Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, was laut Völkerrecht einen systematischen und ausgedehnten Angriff auf die Zivilbevölkerung voraussetzt. Sollten die Richter*innen in Koblenz dieses Urteil nächstes Jahr fällen, so blockieren sie damit hoffentlich jedes zukünftige Bestreben, die Beziehungen zum syrischen Regime zu normalisieren.

Seehofer hin oder her, es gibt für Syrer*innen in Deutschland aktuell keinen Grund zur Panik, betonen die Aktivist*innen der zivilgesellschaftlichen Initiative Adopt a Revolution: „Fast alle syrischen Geflüchteten haben einen Schutzstatus“, heißt es auf der Webseite ihrer Kampagne „Syria not Safe“. Dieser Status gilt unabhängig vom Abschiebestopp.

Dennoch befürchten sie, dass eine Aufweichung oder gar Abschaffung des Abschiebestopps nach Syrien nur der erste Schritt sein könnte: Insbesondere die Erfahrung mit Abschiebungen nach Afghanistan zeige, dass Abschiebungen von Straftäter*innen und sogenannten Gefährder*innen nur Wegbereiter seien, um generell wieder in ein Land abschieben zu können, meint Adopt a Revolution. „Hat sich die Öffentlichkeit an die Abschiebungen gewöhnt, trifft es irgendwann alle.“

Reine Stimmungsmache

Ob und wann es zu menschenrechtswidrigen Abschiebungen nach Syrien kommen könnte, ist momentan nicht absehbar. Doch ganz unabhängig davon offenbart die Debatte das verquere Rechtsverständnis Seehofers und all der AfD- und CDU/CSU-Politiker*innen, die seine Abschiebe-Ambitionen teilen. Denn Anlass von Seehofers Erwägungen war eine Messerattacke in Dresden Anfang Oktober. Dort hatte ein 20-jähriger Syrer auf zwei Männer eingestochen und einen der beiden getötet, der andere überlebte schwerverletzt. Eine schreckliche Tat, ohne Zweifel, doch deswegen über Abschiebungen nachzudenken, ist reine politische Stimmungsmache.

Dürfte Deutschland Menschen abschieben, weil sie Straftaten begangen hätten, wäre das Asylrecht kein Menschenrecht. Dann wäre es ein Recht, das man sich verdienen müsste, indem man sich an bestimmte Regeln hält, indem man ein „guter Mensch“ und unbescholtene*r Bürger*in ist. Entweder Syrien ist sicher – dann könnten Geflüchtete zurückkehren. Oder es ist nicht sicher, dann wäre auch sogenannten Gefährder*innen oder Straftäter*innen die Rückkehr unmöglich. Wenn wir es in Ordnung fänden, dass Verbrecher*innen gefoltert und getötet werden, müsste unser Rechtssystem völlig anders aussehen, dann dürften auch in Deutschland Menschen zu Tode gefoltert oder exekutiert werden. Wer das ablehnt, muss es überall ablehnen – immer und für jede*n.

 

 

Hannah El-Hitami, Jahrgang 1991, ist freie Journalistin in Berlin und schreibt vor allem über arabische Länder, Migration und koloniales Unrecht. Sie studierte Arabische Literatur und Kultur in Marburg und war Volontärin des Amnesty Journals. www.hannahelhitami.com/  
Redigiert von Maximilian Ellebrecht, Johanna Luther