03.07.2009
Syrien stellt „Ehrenmorde“ unter Strafe

Syriens Präsident Bashar Al-Assad hat die Abschaffung des Paragrafen 548 angeordnet, der für sogenannte „Ehrenmorde“ eine Höchststrafe von lediglich einem Jahr vorsah. In der Praxis gingen die meisten „Ehrenmörder“ sogar straffrei aus. Das neue Gesetzt sieht nun eine Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis vor. Justizminister Ahmad Hamoud Younes begründete die Gesetzesänderung gegenüber der syrischen Nachrichtenagentur SANA mit dem Anstieg der „Ehrenmorde“ in Syrien in letzter Zeit.

„Ehrenmorde“ sind Verbrechen gegen Frauen, die aufgrund ihres Verhaltens die Ehre der Familie vermeintlich verletzen. In der Regel ist eine uneheliche Beziehung zu einem Mann oder die Heirat mit einem Mann anderer Konfession Anlass zum Mord.

Frauenrechtsorganisationen begrüßten die neue Gesetzgebung, verwiesen aber auch darauf, dass „Ehrenmorde“ weiterhin relativ milde bestraft werden.

Im Vergleich zu anderen arabischen Ländern ist die Situation von Frauen in Syrien relativ fortschrittlich. Ihr Beschäftigungsanteil ist hoch und der Zugang zu Bildung und zu höchsten Ämtern in der Politik steht ihnen offen. Im Parlament liegt ihr Anteil bei 12%. Im liberalen Libanon dagegen haben es bei der letzten Wahl im Juni lediglich drei Frauen ins Parlament geschafft – und alle verdanken ihre Wahl ihrer Verwandtschaft oder Ehe mit einflussreichen Politikern.

In Syrien bleibt Frauenrechtlern aber noch viel Arbeit, weil der Einfluss religiöser Institutionen auf dem Gebiet des Personenstandrechts Frauen auf vielen Gebieten diskriminiert. So können nur Väter ihre Nationalität an ihre Kinder weitergeben. Außerdem kann ein Mann sich zwar kurzfristig von seiner Frau scheiden, indem er ihr drei mal sagt, dass sie geschieden ist. Eine Frau muss dagegen bürokratische Hürden nehmen, was bis zur Scheidung etwa zwei Jahre in Anspruch nimmt. Ein weiteres Problem ist die häusliche Gewalt gegen Frauen. Laut der Syrian Women’s Union wird eine von vier Frauen in Syrien Opfer von Misshandlungen.