80 Prozent weniger Geld soll die Asylverfahrensberatung im kommenden Jahr erhalten. Das wird nicht nur Beratungsstellen und Asylsuchende treffen, sondern auch das BAMF selbst.
„Viele Schutzsuchende fliehen vor Verfolgung und schweren Repressionen durch staatliche Akteure in ihrer Heimat. Sie haben oftmals Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren“, erklärte Nancy Faeser (SPD), damalige Innenministerin, als 2023 die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (buAVB) ins Leben gerufen wurde.
Asylsuchende haben dadurch die Möglichkeit erhalten, sich an Beratungsstellen zu wenden, die unabhängig von staatlichen Institutionen agieren. Sie werden stattdessen von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen. Das neue Beratungsformat war Teil eines Gesetzes, mit welchem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Gerichte entlastet werden sollten. Rund 71.000 Geflüchtete ließen sich allein 2024 in einer der 189 Beratungsstellen in Deutschland beraten.
Doch dieses Angebot steht nun vor dem Aus: Der Haushaltsentwurf für 2027 sieht eine Kürzung der Gelder um rund 80 Prozent vor. Statt der aktuell 24.5 Millionen Euro sollen im kommenden Jahr lediglich 5 Millionen für die Beratungen zur Verfügung stehen. Zahlreiche Beratungsstellen werden daher zwangsläufig dicht machen müssen.
Evaluation als Begründung für die Kürzung
Das Bundesministerium des Innern (BMI) unter Alexander Dobrindt (CSU) begründete diese Entscheidung unter anderem mit einer Evaluation, welche überprüfen sollte, ob die buAVB das Asylverfahren tatsächlich effizienter gestaltet und wie hoch die Nachfrage nach solchen Beratungen ist. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kürzungspläne bekannt wurden, waren die Evaluationsergebnisse noch nicht öffentlich zugänglich. Dies führte zu Unmut und Fragezeichen bei betroffenen Organisationen.
Das BMI hatte das Forschungszentrum des BAMF 2025 damit beauftragt, zu analysieren, wie groß der tatsächliche Beratungsbedarf ist, wie die Beratung umgesetzt wird und an welchen Stellen Abläufe verbessert werden könnten. Die Forschenden berücksichtigten existierende Daten, größtenteils aus einer Befragung von Geflüchteten aus den Jahren 2016 bis 2020 (die sogenannte IAB-BAMF-SOEP-Befragung), führten Expert:innen-Interviews, verschickten einen Online-Fragebogen an Beratende und besuchten einige Beratungsstellen.
Zu den Auserwählten gehörte die Beratungsstelle des Internationalen Bunds in Leipzig. Antonia Horlacher berät hier Asylsuchende und berichtet von dem Besuch: Zwei Mitarbeitende des Forschungsinstitutes hätten sie zum Ablauf der Beratung befragt. Außerdem sei es um ihre Meinung zum Status Quo sowie die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen gegangen.
Seit dem 22. Juli sind die Evaluationsergebnisse nun zugänglich. Ob diese solch eine radikale Kürzung begründen, bezweifelt die NGO Pro Asyl gegenüber dis:orient. Vielmehr würden sie zeigen, „dass das Bundesprogramm von allen befragten Akteur:innen positiv bewertet wird und ein bundesweites zunehmend genutztes Beratungsnetz etabliert wurde.“
Entlastung von Behörden und Gerichten
„Als zentralen Mehrwert hebt die Studie die individuelle Fallbegleitung hervor, die behördliche Informationen ergänzt, Verfahren nachvollziehbar macht und Ratsuchende bei weiteren Problemlagen an passende Stellen verweist“, heißt es von Pro Asyl weiter.
Auch das Haus der Sozialen Vielfalt in Leipzig bietet derzeit noch Beratungen an. Hanne Tijman ist dort als Beraterin tätig und erklärt: „Wir beraten Menschen von dem Moment an, wo sie darüber nachdenken, einen Asylantrag zu stellen, bis zur positiven Entscheidung oder einer unanfechtbaren Ablehnung des Asylgesuchs.“
Die Beratenden unterstützen unter anderem dabei, die Anhörung beim BAMF vorzubereiten, die Teil der Prüfung des Asylantrags ist. Oft erzählen Asylsuchende ihre Fluchtgeschichte zeitlich ungeordnet, erklärt Tijman, „weil Menschen ja auch teilweise jahrelang fliehen.“ Gemeinsam könnten die Erzählungen sortiert werden. Zudem informieren Beratende über den Ablauf des Verfahrens sowie über Rechte und Pflichten. Sie würden auch die Erfolgsaussichten von Anträgen und Klagen einschätzen, erklärt Tijman. Dies entlaste die Gerichte zusätzlich.
Raum für sensible Themen
Auch Vulnerabilitäten könnten frühzeitig erkannt und dem BAMF gemeldet werden. Beispielsweise kann das Amt bei queeren Geflüchteten oder Betroffenen von Menschenhandel speziell geschulte Anhörer:innen hinzuziehen.
Seit dem 12. Juni bietet das BAMF auch eine eigene Rechtsauskunft an, bei der sich Asylantragsstellende allgemeine Informationen einholen können. Auch wenn die BAMF-Berater:innen nicht über die Asylanträge entscheiden, so ist es dennoch dieselbe Behörde, merkt Horlacher an: „Es ist fragwürdig, wie unabhängig diese Beratung sein kann.“
Auch sensible Themen würden hier wahrscheinlich nicht angesprochen werden, beispielsweise die Betroffenheit von weiblicher Genitalverstümmelung – häufig mit FGM abgekürzt, abgeleitet von der englischen Bezeichnung Female Genital Mutilation. Dafür brauche es einen sicheren Raum und Zeit, um Vertrauen aufzubauen, betont Horlacher.
Aktuelle Zahlen zum Beratungsbedarf fehlen
Horlacher hatte einer Teilnahme an der Evaluation damals selbstbewusst zugesagt. Ihr Grund: „Die Praxis zeigt ja auch ganz klar, dass es unsere Arbeit braucht und Leute davon profitieren.“
In Leipzig wurden 2025 1.975 Beratungen an sechs Beratungsstellen durchgeführt. 3.138 gemeldete Asylbewerber:innen lebten dort Ende Juni 2025 – das bedeutet, dass 63 Prozent die buAVB nutzten. Die Evaluation kommt bundesweit auf einen ähnlichen Prozentsatz: 60,5 Prozent der Geflüchteten gaben an, einen Beratungsbedarf zu haben. Zum Zeitpunkt der Befragung, auf die sich die Evaluation stützt, gab es die buAVB allerdings noch nicht.
Auch bei der Gesetzesbegründung zur Einführung der buAVB wurde ein Bedarf von 60 Prozent geschätzt. Da hier im Gegensatz zu der vergangenen Befragung minderjährige Schutzsuchende miteinbezogen wurden, kommen die Forschenden zu dem Schluss, dass die Zahl zu hoch angesetzt sei – obwohl aktuelle Zahlen fehlen. Und auch in der Evaluation heißt es weiter, es bräuchte aktuelle Befragungen von Asylsuchenden. Laut BMI seien die aber nicht geplant.
Wackelige Begründungen
Wie begründet das BMI also diese extremen Kürzungen? Auf dis:orient-Anfrage heißt es: „Die Evaluation hat gezeigt, dass das Ziel der buAVB nur eingeschränkt erreicht wird.“ Unter anderem werde die Beratung oft erst kurz vor Ende des Asylverfahrens in Anspruch genommen. Zweck der Beratung sei es jedoch, schon vor der Anhörung über das Verfahren zu informieren.
Die Evaluation stellt in der Tat fest, dass Beratungen am häufigsten nach einem Bescheid in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig mache ein frühes Erreichen der Asylsuchenden die Beratungen erfolgreicher. Die Forschenden scheinen daraus jedoch einen anderen Schluss zu ziehen als das BMI: Die Beratungsstrukturen seien erfolgreich etabliert; Asylsuchende früher zu erreichen, sei „ein weiter anzustrebendes Ziel“. Außerdem stellen sie fest, dass Asylsuchende zum Großteil durch Mundpropaganda von dem Angebot erfahren würden. Dafür müssen sich Strukturen erst einmal etablieren.
Hinzu käme, dass nicht ausschließlich zum Asylverfahren beraten werden würde, teilt das BMI mit: „Asylfremde Beratung ist mit der Förderung jedoch nicht beabsichtigt.“ Die Forschenden konnten im Zuge der Evaluation feststellen, dass auch fachfremde Themen in den Beratungen zur Sprache kommen, etwa Arbeitsmarktzugang und Spracherwerb. Sie schreiben jedoch auch: „Auf Grundlage der Evaluationsdaten lässt sich nicht eindeutig rekonstruieren, wie häufig solche fachfremden Themen an andere Beratungsformate durch Verweis weitergeleitet oder im Rahmen der buAVB selbst bearbeitet werden.“ Zudem seien die häufigsten Themen: „Anhörung, Dublin-Verfahren, Asylbescheid und mögliche Klageverfahren“.
Verstärkter Druck auf Asylverfahren
Dass die Zahl der Asylanträge in den letzten Jahren zurückging, sei laut Tijman kein Grund, die Finanzierung so drastisch zu kürzen. Denn auch Menschen, die sich bereits im Asylverfahren befinden, hätten einen Beratungsbedarf. Zudem seien Fluchtbewegungen immer dynamisch.
Auch aktuelle Entwicklungen in der Migrationspolitik verstärken den Druck auf Asylsuchende. Tijman ist sich sicher, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – seit dem 12. Juni 2026 in Kraft – Beratungen umso wichtiger mache. Beispielsweise durch das beschleunigte Verfahren: „Wenn man ein beschleunigtes Asylverfahren durchläuft, was maximal drei Monate dauert, hat man natürlich viel weniger Zeit, die Anhörung vorzubereiten und Nachweise über die Verfolgungsgeschichte zu besorgen.“ Beispielsweise sei es oft schwierig an Haftbefehle aus dem Herkunftsland heranzukommen, meint Tijman. „Je kürzer das Asylverfahren, desto wichtiger ist die unabhängige Beratung.“
Beratung vor dem Aus
90 Prozent der Finanzierung für Beratungsstellen kommen aus dem Bundeshaushalt. In der Theorie könnten Kommunen, Länder oder private Stiftungen einspringen, in der Praxis sei dies jedoch unrealistisch, erklärt Tijman. Sollten die geplanten Kürzungen Realität werden, ist sie sicher: „Ein Großteil der Beratungsstellen wird schließen.“ Auch Antonia Horlacher erklärt: „Die Beratenden werden in den nächsten Monaten nach anderen Jobs suchen. Damit geht auch viel Wissen verloren.”
Dass ein Beratungssystem, welches erst 2023 aus dem Boden gestampft wurde, Weiterentwicklung und Verbesserungen bedarf, dürfte nicht überraschen. Anstatt diese jedoch vorzunehmen, kürzt die Regierung dessen Finanzierung um 80 Prozent. Dies wird Beratungen weder verbessern noch effizienter machen – vielmehr bedeutet es ihr Ende. Und das, obwohl die eigens in Auftrag gegebene Evaluation den Bedarf für genau diese Form der Beratung unterstreicht.






















